Mediation macht aus Konfliktgegnern Gesprächspartner, die gemeinsam rasch und kostengünstig zu einem fairen, für sie maßgeschneiderten funktionierenden und zukunftsorientierten Ergebnis kommen.

Mein persönliches Mediations ABC
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M
Mediation
ist lt. § 1(1) Zivilrechtsmediationsgesetz 2004
...eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter neutraler Vermittler (Mediator/in) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. (...)
N
Nutzen

Der besondere Nutzen der Mediation liegt für Sie in
der signifikanten Zeit- und Kostenersparnis
der Kontrolle über das Konfliktregelungsverfahren durch Sie und die anderen Beteiligten
Konfliktlösungen, die von Ihnen und den anderen Beteiligten maßgeschneidert werden
und damit in Ihrer hoffentlich sehr hohen Zufriedenheit mit qualitativ höherwertigen Lösungen
O
Ort der Mediation

Die Mediationssitzungen finden an einem für die Konfliktparteien neutralen Ort statt. Um in die Liste des BM für Justiz eingetragen werden zu können, müssen für die Mediationssitzungen geeignete Räumlichkeiten angegeben werden.
P
Personen
, für die im Konfliktfall Mediation die geeignete Lösungsmethode ist, sind jene, die
dabei einem vertraulichen und freiwilligen Prozess den Vorzug geben
in jeder Phase der Konfliktbearbeitung in ihren Entscheidungen frei bleiben wollen
auch in Zukunft weitere Berührungspunkte mit dem anderen haben
und deshalb nicht wünschen können, dass einer von beiden "sein Gesicht verliert"
eine außergerichtliche Lösung anstreben
von einem Gerichtsverfahren keine befriedigende Lösung erwarten können
ein unkalkulierbares Prozessrisiko vermeiden wollen
die Lösung ihres Konfliktes nicht einem Dritten (z.B. einem Richter) überlassen wollen
Q
Qualifiaktionen
, die ein Mediator bzw. eine Mediatorin benötigt, um in die Liste des BM für Justiz eingetragen zu werden:
Das 2004 in Kraft getretene Zivilmediationsgesetz verlangt den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung bei einer vom Ministerium dafür zugelassenen Ausbildungseinrichtung im Ausmaß von rund 400 Stunden - d.h. den Nachweis entsprechender Kenntnisse und fachlicher Fertigkeiten sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht.
Darüber hinaus muss nach der erstmaligen Eintragung, die mit 5 Jahren befristet ist, für eine neuerliche Eintragung das Fortbestehen der erforderlichen fachlichen Qualifikation im Ausmaß von 50 Stunden alle weiteren 5 Jahre nachgewiesen werden.
R
Rolle des Mediators bzw. der Mediatorin

Der Mediator (der Mediatorin) ist neutral und allparteilich und verantwortlich für Struktur und Ablauf des Verfahrens und erfahren in schwierigen Konfliktsituationen, wenn "es hoch hergeht".
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
Die Klärung der dem Konflikt zugrunde liegenden unterschiedlichen Bedürfnisse und Anliegen.
Das Achten auf die Einhaltung des vereinbarten Mediationsrahmen und Kommunikationsregeln.
Die Unterstützung der Parteien bei der Erarbeitung einer für beide Seiten fairen Lösung.